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China-Angehörigenvisum beantragen (S1-Visum S2-Visum / Q1-Visum Q2-Visum)

China-AngehörigenvisumZweck: Besuch der in China lebenden Familienangehörigen von mehr als 60 Tagen.

(Für Besuche bis 60 Tage Dauer wird ein Touristenvisum "L-Visum beantragt)

China bietet zwei unterschiedliche Kategorien der Angehörigen-Visa:

  • das S-Visum und
  • das Q-Visum:

Unterscheidung der Angehörigenvisa

Beim Angehörigenvisum wird nach zwei Faktoren unterschieden

a) nach der Staatsbürgerschaft
b) nach der Aufenthaltsdauer.

Dementsprechend wird nach der Dauer zwischen dem "kleinen Angehörigenvisum" (Q2/S2) und dem "großen" Angehörigenvisum (Q1/S1) unterschieden.

Das "kleine" Angehörigenvisum (S2/Q2) kann zur einmaligen, zur zweimaligen oder zur Mehrfacheinreise bis 2 Jahre ausgestellt werden. Der Aufenthaltszeitraum beträgt entweder 180 Tage am Stück oder aber bis zu 60/90 Tagen bei zweifacher oder mehrfacher Einreise.

Das "große" Angehörigenvisum (Q1/S1) berechtigt zu einem Aufenthalt von 30 Tagen bei einmaliger Einreise. Binnen dieser Zeit muss es in vor Ort durch die Meldebehörde (Polizei) in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

China Visum online beantragen

Unsere Firma reicht in Berlin und Frankfurt am Main Visa-Anträge aus allen Bundesländern ein. Wir bieten Ihnen täglich eine kostenlose Beratung unter Tel. 030 – 2000 5990.

ACHTUNG! Denken Sie an die Beglaubigung!Beglaubigung

Für die Umwandlung des "großen" Angehörigenvisums (Q1/S1) in eine Aufenthaltserlaubnis müssen Sie die erforderlichen Dokumente (siehe unten) schon in Deutschland von der Botschaft der Volksrepublik China beglaubigen lassen.

Dokumente für den Antrag auf ein "kleines" Angehörigenvisum

  1. eine formgerechte Privateinladung sowie
  2. der Nachweis der Verwandtschaft vorzulegen.

Was ist eine Privateinladung?

Die Privateinladung muss

  1. die Adresse und
  2. die Telefonnummer des Gastgebers sowie
  3. die Personendaten der eingeladenen Person(en)(vollständiger Name, Geburtsdatum) enthalten. Sie muss
  4. für einen bestimmten Zeitraum (von … bis …) ausgesprochen werden,
  5. sie muss per Hand unterschrieben sein.
  6. Das Verwandtschaftsverhältnis muss benannt werden.

Sofern die einladende Person ein in China lebender chinesischer Staatsangehöriger ist, reichen folgende Unterlagen: Kopien der Vorder- und Rückseite der chinesischen ID-Card (Personalausweis) nur für Q bzw. eine Kopie des Reisepasses nur für S-Visum.

Wenn die einladende Person ein in China lebender Ausländer ist, sind der Einladung stets zwei Kopien aus dem Reisepass der einladenden Person beizufügen:

  • die Hauptseite mit dem Foto,
  • die Seite mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis (Residence Permit).

In dem Fall, dass der Antrag parallel/gleichzeitig zum Visumsantrag des Familienangehörigen gestellt wird, der in China eine Arbeit aufnehmen wird (und dessen Aufenthaltserlaubnis deshalb noch nicht in seinem Reisepass eingetragen ist), müssen Kopien der Arbeitserlaubnis mit dem Namen des Mitreisenden Familienangehörigen bzw. des Hochschul-Zulassungsbescheids des Angehörigen vorgelegt werden. Die Einladung kann in China ausgestellt, gescannt und als Dateianlage nach Deutschland übermittelt werden.

Zulässig sind die Sprachen Deutsch, Englisch und Chinesisch.

Fordern Sie ein Muster kostenlos an. Wir schicken Ihnen gern das Muster für eine formal korrekte Privateinladung auf Anfrage kostenlos per Email.

Antrag auf "großes" Angehörigenvisum mit Beglaubigung und Gesundheitszeugnis

Der Verwandtschaftsnachweis ist bei der Beantragung des Visums (Q1, S1) in Form von Fotokopien der Heirats- und Geburtsurkunden zu erbringen. Müssen in Deutschland von der Botschaft beglaubigt werden vor Einreise. Soll das Visum in China in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, müssen die entsprechenden Urkunden noch einmal in beglaubigter Form vorgelegt werden. Einige chinesische Meldeämter verlangen darüber hinaus die Vorlage eines Gesundheitszeugnisses, bevor sie die Aufenthaltserlaubnis erteilen.

Wir helfen Ihnen gern bei der Beglaubigung Ihrer Geburts- und Heiratsurkunden. (auch Diplome etc.)Beglaubigung

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