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Transit-Aufenthalt ganz ohne China-Visum

China Transit-AufenthaltWegen der COVID-19-Pandemie ist die Transitregelung seit 2020 ausgesetzt.

Über Änderungen informieren wir Sie zeitnah unter Aktuelle Informationen.

Die Visumpflicht für China kennt nur eine einzige Ausnahme: den Transitaufenthalt in den Großstädten Peking, Shanghai, Guangzhou und Chengdu.

  • der Aufenthalt darf 72 bzw. 144 Stunden nicht überschreiten,
  • der Reisende darf während des Aufenthalts das Gebiet dieser Städte nicht verlassen,
  • die Weiterreise muss bereits bei Antritt der Chinareise am Flughafen durch das Ticket für den Anschlussflug nachgewiesen werden,
  • der Anschlussflug darf kein Rückflug sein (auch für Kurzaufenthalte besteht Visumpflicht), sondern muss eine Fortsetzung der Reise in ein weiteres Land sein – z.B. nach Japan, Korea, Thailand oder Australien.

Die Regelung gilt für Staatsangehörige von insgesamt 51 Ländern. Dazu zählen alle EU-Staaten sowie Russland, die Ukraine, Island und die Schweiz. Auch Reisende mit einem Pass der USA und Kanadas, aus Mexiko, Argentinien, Chile oder Brasilien, sowie Japaner, Süd-Koreaner, Australier und Neuseeländer können von dieser Transitregelung Gebrauch machen. Hinzu kommen die Länder Singapur, V.A.R., Katar und Brunei.

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