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Journalistenvisum für China (J-Visum)

China JournalistenvisumZweck: Recherche und Berichterstattung über Ereignisse in China.

Generelle Informationen zum Journalistenvisum China

Die Beantragung von Journalistenvisum muss von verschiedenen amtlichen Stellen in China genehmigt werden. Die Konsulate, bei denen die Visa-Anträge eingereicht werden, entscheiden über die Visa-Erteilung nicht in eigenem Ermessen. Es muss stets das Presseamt in der zuständigen Provinzregierung beteiligt werden. Hierdurch entstehen Zeitverzögerungen.

Themen der Berichterstattung

  • Sportereignisse
  • Dokumentarfilm
  • Wirtschaft
  • Politik

Erklärung zur Recherche

In diesen Fällen ist es stets erforderlich, dass eine möglichst detaillierte Erklärung der Chefredaktion vorgelegt wird, aus der Ort, Dauer und Zweck der Recherchen hervorgehen. (Selbständige Journalisten müssen diese Erklärung selbst verfassen.) Ihr chinesischer Kooperationspartner muss beim Presseamt der Provinzregierung eine Genehmigung für Sie beantragen. Das Presseamt schickt die Genehmigung an die zuständige chinesische Auslandsvertretung in Deutschland. Die zuständige Provinzregierung stellt eine entsprechende Einladung aus.

Erforderliche Antragsunterlagen

Für den Antrag auf Erteilung eines Journalistenvisums benötigen Sie neben

  1. Antragsformular,
  2. Gültigen Reisepass und
  3. ein aktuelles, biometrisches Passfoto,
  4. eine möglichst detaillierte Erklärung Ihrer Chefredaktion über Ort, Dauer und Zweck Ihrer Recherchen/Berichterstattung oder/und
  5. die Einladung eines Veranstalters aus China, in dessen Auftrag Sie berichten sollen. Die Einladung der Provinzregierung muss bei der zuständigen Auslandsvertretung vorliegen.

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Unsere Firma reicht in Berlin und Frankfurt am Main Visa-Anträge aus allen Bundesländern ein. Wir bieten Ihnen täglich eine kostenlose Beratung unter Tel. 030 – 2000 5990.