Visum für China - Informationen für Ihren Visumantrag
Für die Einreise nach China benötigen alle EU-Bürger ein Visum, das vor Abreise in Europa ausgestellt werden muss. Ohne Visum gelangen Sie nicht ins Flugzeug.
Folgende Ausnahmeregelungen gelten für Deutsche:
- Aufenthalt in Hongkong oder Macao (maximal 90 Tage)
- Kurzaufenthalt in Peking(maximal 72 Stunden, Transit) oder Schanghai(maximal 48 Stunden, Transit)
- Kurzaufenthalt auf der Insel Hainan (maximal 30 Tage)
Falls Sie keine EU-Bürger sind, benötigt die chinesische Botschaft von Ihnen zusätzliche Unterlagen. Details nennen wir Ihnen auf Nachfrage.
Übersicht über die unterschiedlichen Visumstypen sowie weitere wichtige Reiseinformationen:
Touristenvisum für China
Informationen über die Beantragung eines Touristenvisums für China, die Kosten für ein China-Visum und anderes wissenswerte, wenn man einen China-Besuch plant.
Geschäftsvisum für China
Für geschäftliche Reisen nach China benötigt man nach den chinesischen Einreisebestimmungen ein besonderen Geschäftsvisum. Hier finden Sie alle relevanten Informationen über Geschäftsvisa für China.
Arbeitsvisum für China
Um in China als Ausländer arbeiten zu können, benötigt man ein gültiges chinesisches Arbeitsvisum.
Studentenvisum für China
Einige besondere Visumvorschriften für Besucher, die in China studieren möchten oder für eine Studienreise nach China kommen.
Besuchervisum für China
Seit Ende Oktober 2009 haben sich die Einreisebestimmungen für einen Aufenthalt von 90 Tagen geändert. Bitte beachten Sie die benötigten Unterlagen!
Visum für Hongkong und Macao
Für Hongkong und Macao gelten andere Visa-Vorschriften als für das übrige China. Wenn Sie planen, nach Hongkong oder Macao zu reisen, dann finden Sie hier die nötigen Informationen über die Visavorschriften.
Chinesische Botschaft / Generalkonsulate in Deutschland
Die Botschaft/Generalkonsulate der Volksrepublik China in Deutschland.