Besuchervisum (F-Visum)
Zweck: private Chinareise ab 60 Tagen Dauer
Als privater Reisezweck gelten der Besuch von Freunden und Verwandten, oder Besprechungen mit Geschäftspartnern.
Je nach angestrebter Aufenthaltsdauer benötigen Sie unterschiedliche Einladungen / Unterlagen:
- a) 60-90 Tage: Einladung einer Privatperson; (sofern der Einladende kein Chinesischer Staatsbürger ist, muss der Einladung eine Kopie seines Reisepasses sowie seiner Aufenthaltsgenehmigung beigefügt werden.)
- b) 90 Tage bis 6 Monate: Einladung eines Verwandten (Vorlage von Heirats- oder Geburtsurkunde erforderlich)
- c) ab 6 Monaten: Einladung der Provinzregierung
Ehemalige chinesische Staatsbürger können ohne Vorlage einer Einladung ein Multi-Einreisevisum für ein ganzes Jahr beantragen.
Sie können das Besuchervisum für ein- oder für zweimalige oder als Multi-Einreisevisum beantragen.
Ein Visum für zweimalige oder mehrfache Einreise benötigen Sie, sofern Sie von China aus Hongkong, Macao oder ein anderes an China angrenzendes Land bereisen und von dort nach China zurück kehren möchten.
Das Besuchervisum kann bei Vorlage der entsprechenden Unterlagen bei der Polizei auf maximal ein Jahr verlängert werden.
Für den Antrag auf Erteilung eines Besuchervisums benötigen Sie:
- einen Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens noch über eine leere Seite für das Visum verfügt.
- ein vollständig und leserlich ausgefülltes Antragsformular V.2011A (für Antragsteller ohne deutsche Staatsbürgerschaft wird das Antragsformular V.2011B verwendet, außerdem muss eine Kopie der Meldebescheinigung / Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beigefügt werden.)
- ein Passbild mit hellem Hintergrund
- eine Einladung je nach angestrebter Aufenthaltsdauer a,b oder c (siehe Aufstellung oben)