Arbeitsvisum (Z-Visum)
Zweck: Arbeit bei einer Firma in China bis maximal ein Jahr Dauer
(vor Ablauf bei der Polizei um jeweils ein Jahr verlängerbar)
Nach Ankunft müssen Sie sich innerhalb von 30 Tagen bei der örtlichen Polizei melden, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Für den Antrag auf Erteilung eines Arbeitsvisums benötigen Sie:
- einen Reisepass, der bei Antragstellung noch mindestens 6 Monate gültig ist und mindestens noch über eine leere Seite für das Visum verfügt.
- ein vollständig und leserlich ausgefülltes Antragsformular V.2011A und V.2011B
- Wenn Sie kein deutscher Staatsbürger sind: Kopie der Meldebescheinigung / Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
- ein Passbild mit hellem Hintergrund
- Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten (jeweils Original und Kopie)
- Offizielle Einladung von der Provinzregierung (Original und Kopie)
- Einladung der Firma in China (mit Stempel)
- Ärztliche Bescheinigung über Ihren HIV-Status