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Was Sie zum Thema China-Visum wissen müssen

Bevor Sie Ihre Reise antreten, beachten Sie die folgenden Punkte:

Einfache, zweifache oder mehrfache Einreise


Die chinesische Botschaft kann Ihr China Visum für einmalige, zweimalige oder mehrfache Einreise ausstellen.
Bedenken Sie, dass auch ein kurzer Aufenthalt in Hongkong oder Macau als Ausreise und die Rückkehr als Wiedereinreise gilt.

Geltungsdauer von Mehrfacheinreisevisa


Von dem Tag der Einreise an, gilt das China Visum drei Monate. Gezählt wird nicht vom Zeitpunkt der Visumsausstellung, sondern vom Tag der ersten Einreise an.

Gültigkeit (Enter before)


Jedes Visum ist mit einer Verfallsfrist (Enter before) versehen. Sie müssen bis zu einem bestimmten Datum eingereist sein.

Aufenthaltsdauer(Duration of Each Stay)


Unter "Duration of Each Stay" ist angegeben, wie lange Sie nach Ihrer Einreise in China bleiben dürfen.

Meldepflicht bei Arbeitsvisa (Z)


In Arbeitsvisa ist als Aufenthaltsdauer grundsätzlich "000" Tage angegeben.
Das bedeutet, dass Sie sich nach Ankunft in China innerhalb von 30 Tagen bei der Polizei Ihres Aufenthaltsortes melden müssen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Sie sind in China, aber Ihr China Visum ist abgelaufen. Was passiert?


Wenn Sie merken, dass Ihr Visum abgelaufen ist, melden Sie sich bei der Polizei.
Beträgt die Überschreitung 15 Tage oder weniger, kommen Sie mit einem Bußgeld davon (pro Überschreitungstag € 70,00).
Beträgt die Überschreitung mehr als 15 Tage, können Sie bis zu 10 Tage in Haft genommen werden. Das Bußgeld beträgt € 700,00 (CHY 5000,00).

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