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Zollbestimmungen für die Einreise nach China

Beachten Sie bitte die neuen chinesischen Zollbestimmungen. Seit 2010 müssen auch zahlreiche Artikel des persönlichen Bedarfs in der Zollerklärung angegeben werden. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen:

Bargeld


maximal RMB 6.000,- sowie ausländische Banknoten im Wert von maximal USD 5.000,-.

Tabak und Spirituosen können in folgenden Mengen zollfrei eingeführt werden:

  • 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500g Tabak
  • 2 Flaschen Spirituosen, jeweils maximal 0,75 Liter
  • Parfüm oder Eau-de-Toilette, sofern dies dem Eigenbedarf dient (d.h. in geringer Menge und nicht in Originalverpackung)

Geräte


Gemäß Erlass der chinesischen Zollbehörde Nr. 50 vom 19. August 2010 ist die Einfuhr von Geräten für Ihren persönlichen Bedarf beschränkt.

Unter "angemessener Bedarf" können u.a. die folgenden Geräte fallen:
  • 1 Fotoapparat mit Filmen
  • 1 Videokamera mit Leerkassette
  • 1 Radio
  • 1 Tonbandgerät
  • 1 Laptop
  • 1 Fernglas
In der Regel können Sie nur eines dieser Geräte zollfrei einführen. Wenn der Wert der Geräte RMB 5.000,- (d.h. rund € 600,-) überschreitet, müssen die Geräte in der Zollanmeldung aufgeführt werden. Bei der Bestimmung des Warenwertes wird der chinesische Preis zu Grunde gelegt, der z.T. das Drei- bis Vierfache des Preises in Deutschland betragen kann. Wenn Sie die beim Zoll angemeldeten Geräte nicht wieder ausführen, müssen sie diese verzollen (Zollsätze zwischen 10% und 40%). Dies gilt auch für den Fall, dass Ihnen die Artikel in China unbeabsichtigt abhandenkommen.

Textilien und Modeartikel


Alles was einen Warenwert von zusammen RMB 5.000,- (d.h. rund € 600,-) überschreitet, muss bei der Anreise angemeldet werden und ggf. verzollt werden (zwischen 10% und 40% des Warenwertes), falls Sie es bei der Ausreise nicht wieder mit sich führen. Dies gilt auch für den Fall, dass Ihnen die Artikel in China unbeabsichtigt abhandenkommen. Auch hier wird der chinesische Preis zugrunde gelegt, der in der Regel ein Vielfaches des Deutschen beträgt.

Ein striktes Einfuhrverbot gilt u.a. für


a) Lebensmittel
Beachten Sie, dass Sie nach China weder Obst, noch Gemüse, noch Fleisch einführen dürfen. Auch die Einfuhr von Milchpulver ist verboten. Ferner die Einfuhr von Erde (d.h. keine Zimmerpflanzen!)

b) Medien
Pornographische Darstellungen dürfen nicht importiert werden. Vermeiden Sie nach Möglichkeit auch, die politischen Sensibilitäten zu provozieren.

c) Technik
Ferner verbietet China auch die Einfuhr von Teilen, mit denen man einen Rundfunksender bauen kann.

d) Waffen + Drogen
Wie überall auf der Welt besteht ein Einfuhrverbot für
- Drogen und Betäubungsmittel (sofern diese nicht von Ihrem Arzt verordnet sind und dem persönlichen Bedarf dienen);
- Sprengstoff, Waffen, Waffenattrappen und Munition
- Falschgeld und gefälschte Wertpapiere

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