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Visum für Hongkong und Macao

Obwohl Hongkong und Macao politisch zur Volksrepublik China gehören, gelten für diese beiden chinesischen Gebiete andere visarechtliche Vorschriften als für China. Visarechtlich ist eine Reise von China aus nach Hongkong eine Ausreise aus der Volksrepublik China. Um wieder in die Volksrepublik zurückzukehren, benötigt man als Ausländer also mindestens ein Double-Entry-Visum für China. Also ein Visum das zwei Einreisen in die Volksrepublik China zulässt.

Als deutscher Staatsangehöriger benötigt man für Reisen nach Honkong mit weniger als 3 Monaten Aufenthalt kein Visum für Hongkong. Sie erhalten lediglich ein Einreisepapier im Flugzeug, dass kurz vor der Landung in Hongkong ausgefüllt wird, und bei der Einreise nach Hongkong ausgefüllt abgegeben wird.

Für eine Reise nach Macao gelten ähnliche visarechtliche Bestimmungen wie für Reisen nach Hongkong. Deutsche Staatsangehörige können auch in Macao visumfrei einreisen.

Möchten Sie als Deutscher jedoch länger als 3 Monate in Hongkong bleiben, benötigen Sie hierfür ein entsprechendes Visum.

Diese Bestimmungen gelten nicht nur für Deutschland, sondern auch für Staatsangehörige von Ägypten, Australien, Belgien, Brasilien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Indien, Indonesien, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kiribati, Libanon, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Mexiko, Monako, Namibia, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Österreich, Philippinen, Polen, Portugal, Republik Korea, Samoa, Schweden, Schweiz, Seychellen, Singapur, Slowenien, Spanien, Südafrika, Thailand, Tschechien, Türkei, Ungarn, Uruguay und den USA.


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