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Beglaubigung / Legalisierung von Dokumenten zur Vorlage in der V.R. China

Sie wollen nach China reisen und müssen für Ihren Visumantrag staatliche Dokumente oder Urkunden durch die Botschaft der Volksrepublik China in Deutschland beglaubigen lassen?

Es gibt eine ganze Reihe von Fällen, in denen Zeugnisse oder Urkunden beglaubigt werden müssen.

Über China Visum Express können Sie Ihre Urkunden und Zeugnisse bei der Chinesischen Botschaft Berlin zur Beglaubigung/Legalisierung einreichen. Dies ist erforderlich, damit Sie diese Dokumente anschließend offiziell in China vorlegen können.

Notwendige Beglaubigungen:

  • z.B. das Führungszeugnis für die Beantragung einer Arbeitserlaubnis,
  • die Ledigkeitsbescheinigung zur Eheschließung mit einem chinesischen Partner/in, oder
  • die Geburts- bzw. Heiratsurkunde zur Umwandlung Ihres Angehörigenvisums (S1/Q1) in eine Aufenthaltserlaubnis.

Auftragsformular zur Dokumentenbeglaubigung

Auftragsformular hier herunterladen

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Beglaubigungsfähigkeit

Beglaubigungsfähig sind nur Originaldokumente.

Die Originaldokumente müssen von deutschen Behörden ausgestellt worden sein. In bestimmten Fällen werden auch vom Notar erstellte Kopien anerkannt.

Eine Einreichung bei der Botschaft muss durch den Antragsteller oder eine beauftragte Agentur erfolgen – eine Einreichung per Post ist nicht möglich.

Schicken Sie Ihre Dokumente per Post oder Kurier an unsere Berliner Niederlassung. Wir kümmern uns dann um alles Weitere und schicken Ihnen die endbeglaubigten Dokumente anschließend gern an Ihre deutsche oder chinesische Adresse.

Dauer des Beglaubigungsverfahrens

Das mehrstufige Verfahren der Beglaubigung nimmt Zeit in Anspruch. Denn Dokumente, die zur Legalisierung bei der chinesischen Botschaft eingereicht werden, müssen grundsätzlich durch das Bundesverwaltungsamt in Köln vorbeglaubigt sein. Da diese Behörde ihrerseits nur Dokumente beglaubigt, die zuvor auf der Ebene der Bundesländer vorbeglaubigt wurden (und in einigen Fällen eine Vorbeglaubigung auf Kreisebene vorgeschaltet werden muss), kann der gesamte Beglaubigungsprozess bis zu vier Stufen umfassen und sich somit auch ziemlich in die Länge ziehen. Ein Beglaubigungsverfahren kann durchaus 6-8 Wochen dauern.

Noch langwieriger kann es bei Hochschulzeugnissen werden, da in diesen Fällen zunächst bei der Hochschule selbst eine vorbeglaubigte Kopie angefordert werden muss.

Beglaubigungspfad

Unsere Tätigkeit beginnt stets mit der Recherche des korrekten Beglaubigungspfades. Er kann je nach Art des Dokumentes und nach Ausstellungsort sehr unterschiedlich ausfallen. Anschließend leiten wir die Urkunden mit einem entsprechenden Anschreiben an die zuständigen Behörden weiter.

Die Übersetzung der Dokumente kann erst nach Abschluss des Beglaubigungsprozesses erfolgen. Es empfiehlt sich, hiermit in China einen von der dortigen Regierung anerkannten Übersetzer zu beauftragen.

Nur aktuelle Dokumente werden von den Ämtern zur Beglaubigung angenommen. Heirats- und Ehefähigkeits-Urkunden dürfen bei Einreichung maximal drei Monate alt sein, Aufenthalts- und Meldebescheinigungen sowie Führungszeugnisse maximal sechs Monate. Geburtsurkunden und Zeugnisse dürfen auch älter sein.

Gerne kümmern wir uns um die vorgelagerten Beglaubigungen durch Notare, Gerichte, Landesämter sowie durch das Bundesverwaltungsamt.

Auftragsformular zur Dokumentenbeglaubigung

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Legalisation / Urkundenbeglaubigung

Preis und Bearbeitungszeiten bei der chinesischen Botschaft in Berlin (einschließlich Gebühren für das Service-Center CVASC, Stand 01.01.2021)

Urkunden Normal
(4 Werktage)
Beschleunigt
(2 Werktage)
Express
(1 Werktag)
Urkunden für zivile Angelegenheiten chinesischer Staatsbürger € 32,85 € 111,92 € 127,87
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten chinesischer Staatsbürger € 58,22 € 118,95 € 134,87
Urkunden für zivile Angelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger € 32,85 € 93,55 € 109,50
Urkunden für Geschäftsangelegenheiten nicht-chinesischer Staatsbürger € 83,22 € 143,92 € 159,87